Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften kritisiert geplante Eigenverbrauchsabgabe und Übergangsregeln

Di., 18.02.2014 - 12:58
PRESSEMITTEILUNG der DGRV (Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften)
 
EEG-Pläne stoppen regionale Investitionen von 300 Millionen Euro
 
Berlin, 12.02.2014.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV kritisiert die geplanten Einschnitte bei der Eigenstromerzeugung und die viel zu kurz angelegten Übergangsfristen. Die vorgesehenen Regelungen hätten folgenschwere Auswirkungen auf die unternehmerische Tätigkeit von Energiegenossenschaften. „Seit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers der Bundesregierung ist die Verunsicherung besonders deutlich zu spüren. Die Ankündigungen haben praktisch zu einem flächendeckenden Investitionsstopp bei den Energiegenossenschaften geführt“, sagt Dr. Eckhard Ott, Vorstands- vorsitzender des DGRV. Nach Schätzungen der Bundesgeschäftsstelle würden allein in diesem Jahr etwa 300 Millionen Euro an Investitionen in allen Teilen Deutschlands zurückgestellt.
 
Der Interessenvertreter der Energiegenossenschaften kritisiert vor allem die geplante Eigenverbrauchsabgabe und die Streichung des Direktverbrauchsausgleichs. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Energiegenossenschaften die EEG-Umlage komplett zahlen sollten, wenn sie ihre Mitglieder mit selbsterzeugten Strom direkt versorgen. Damit bestraft man doch gerade diejenigen, die eine bedarfsgerechte Energieproduktion vor Ort anstreben“, so Ott. Deutschlandweit haben etwa 800 Energiegenossenschaften mit 200.000 Mitgliedern in den letzten Jahren rund 1,5 Mrd. Euro in Erneuerbare Energien investiert.
 
„Derzeit noch gut kalkulierbare Photovoltaik-Projekte wären für Energiegenossenschaften kaum noch darstellbar. Etwa 80 Prozent der Vorhaben rechnen sich dann einfach nicht mehr“, bestätigt Matthias Partetzke, Vorstandsvorsitzender der iNeG eG. Der Oldenburger Projektentwickler hat in den vergangenen sechs Jahren über 60 Genossenschaftsgründungen begleitet und Photovoltaikprojekte mit einer Gesamtleistung von etwa 110.000 Kilowatt umgesetzt. Was die bevorstehende Belastung der Eigenerzeugung konkret bedeutet, zeigt ein aktuelles Projekt der iNeG mit einer 2,8 Megawatt-Photovoltaik-Anlage. Die Kosten der Eigenstromerzeugung liegen bei etwa 12 Cent je Kilowattstunde.
Der investierende Betreiber würde nach Abzug aller Projektaufwendungen etwa 50.000 Euro pro Jahr an Energiekosten sparen. Wenn aber die EEG-Umlage kommt, müsste er jährlich 75.000 Euro für den Eigenstrom zuzahlen, obwohl keine einzige Kilowattstunde in das öffentliche Netz eingespeist wird.
 
Diese Problematik betrifft nicht nur die Solarenergie, sondern z.B. auch Blockheizkraftwerke (BHKW). Verhängnisvoll für viele Investitionen der Energiegenossenschaften sind zudem die viel zu kurzen Übergangsregeln. „Das führt schon jetzt zum Stillstand bei den meisten Projekten. Wer bis zum 22. Januar 2014 noch keine Baugenehmigung für sein BHKW bekommen hat, bleibt auf den bis dahin entstandenen Projektierungskosten sitzen“, ergänzt Partetzke. Solche Projekte haben eine Vorlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Stichtag für die Inbetriebnahme muss deshalb deutlich hin zum Jahresende verschoben werden.
 
Das Positionspapier der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften zum EEG 2014 finden Sie unter www.genossenschaften.de\energie.
 
 
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften vertritt die Interessen von 800 Energiegenossenschaften mit 200.000 Mitgliedern. Sie wird vom DGRV gemeinsam mit dem Baden- Württembergischen Genossenschaftsverband e. V., dem Genossenschaftsverband e. V., dem Genossenschaftsverband Bayern e. V., dem Genossenschaftsverband Weser-Ems e. V. und dem Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband e. V. getragen.