FAQs


 

1. Wie kann ich bei der BEG Bürgerenergie Landkreis Ebersberg eG Mitglied werden?
Durch die Online Zeichnung auf unserer Webseite. Dies bedeutet den Erwerb mindestens eines Genossenschaftsanteiles von 500.- €. Mitglied kann nur werden, wer im Landkreis Ebersberg wohnt, hier seinen Geschäftsbetrieb hat oder Eigentümer einer Immobilie ist. (§ 3.1. der Satzung)

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2. Gibt es einen Mindestanlagebetrag bei der BEG?
Ab einer Summe von 500 Euro pro Anteilsschein können Sie von den Vorteilen einer Mitgliedschaft in der BEG profitieren.

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3. Wieviele Anteile kann ich maximal bei der BEG erwerben?
Bei der BEG können sie maximal 20 Anteile erwerben.

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4. Wie hoch ist meine Rendite bei der BEG?
Die BEG strebt eine jährliche Rendite von 3% an. Diese ist abhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis der Genossenschaft und einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung (siehe Satzung). Während des Aufbaus der Genossenschaft wird weniger oder keine Rendite erzielbar sein.

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5. Kann ich jeder Zeit über mein Geld verfügen?
Nein. Die BEG investiert in langfristige Projekte. Bitte beachten Sie die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gemäß § 5.3. der Satzung. Der Vorstand behält sich jedoch vor, in Ausnahmesituationen einzelner Mitglieder (z.B. bei wirtschaftlichen Notfällen eines Mitgliedes) eine Ausnahmeentscheidung zu treffen.

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6. Wie kann ich mich an einem konkreten Projekt beteiligen?

Eine direkte Projektbeteiligung ist möglich und wird auch angeboten. Die finanzielle Beteiligung ist über Nachrangdarlehen (partiarische Darlehen) möglich. Die Abwicklung / Zeichnung erfolgt über diese Website

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7. Stehen meine Daten auch Dritten zur Verfügung?
Mitgliederdaten werden grundsätzlich nicht weitergegeben.

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8. Wie kann ich bei der REGE eG Mitglied werden?
Mitglied in der REGE können nur juristische Personen des öffentlichen Rechts und Genossenschaften im Landkreis Ebersberg werden. (§ 3.1. der Satzung). Sie erfüllen die Rahmenbedingungen und wollen Mitglied der REGE eG werden, dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per senden uns eine Email an info@buergerenergie-ebersberg.de .

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9. Gibt es einen Mindestanlagebetrag bei der REGE?
Ab einer Summe von 5000 Euro pro Anteilsschein können Sie von den Vorteilen einer Mitgliedschaft in der REGE profitieren.

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10. Wieviele Anteile kann ich maximal bei der REGE erwerben?
Bei der BEG können sie maximal 20 Anteile erwerben.

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11. Wie hoch ist meine Rendite bei der REGE?
Die REGE strebt eine jährliche Rendite von 3% an. Diese ist abhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis der Genossenschaft und einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung (siehe Satzung). Während des Aufbaus der Genossenschaft wird weniger oder keine Rendite erzielbar sein.

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12. Kann ich jeder Zeit über mein Geld verfügen?
Nein. Die REGE investiert in langfristige Projekte. Bitte beachten Sie die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gemäß § 5.3. der Satzung. Der Vorstand behält sich jedoch vor, in Ausnahmesituationen einzelner Mitglieder (z.B. bei wirtschaftlichen Notfällen eines Mitgliedes) eine Ausnahmeentscheidung zu treffen.

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13. Wie kann ich Mitglied werden oder mich an einem Projekt beteiligen?
Die Schritte sind sehr einfach – lokale Energiegenossenschaft auswählen, registrieren, Mitgliedschaft zeichnen oder Projekt aussuchen und zeichnen.

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14. Kann ich nur in Projekte meiner lokalen Energiegenossenschaft investieren?
Sie haben die Möglichkeit in Projekte direkt in ihrer kommunalen Projektgesellschaft, aber auch in regionale Projekte im Rahmen von Kooperationen zu investieren. Maßstab ist die Postleitzahlenzulassung.

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15. Was bedeutet regionaler Bezug bzw. Vorzeichnungsfrist für Bürger aus der Region?
Durch Geldanlagen der Bürger soll der regionale Gedanke gestärkt werden, d.h. kommunale oder lokale/regionale Projektgesellschaften oder Kommunen haben die Möglichkeit, gezielt Bürger aus Ihrer Region anzusprechen, um diese an Energieprojekten zu beteiligen. Hierzu besteht für kommunale Projektgesellschaften die Möglichkeit, anfangs während der sogenannten „Vorzeichnungsfrist“ nur Bürger aus der jeweiligen Lokalität als Zeichner zuzulassen (über die Postleitzahl der Wohnsitze) und ggf. später auch Bürger aus der Region Ebersberg.

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16. Wie hoch sind die Mindestanlagesumme und die Rendite?
Je Genossenschaft und Projekt wird eine Mindestanlagesumme definiert. Diese finden Sie in der jeweiligen FAQ´s der Genossenschaften sowie der Projektbeschreibung. Die genaue Rendite entnehmen Sie bitte den Projektinformationen.

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17. Wie sicher ist meine Projektrendite?
Die jeweilige Projektgesellschaft garantiert ihnen eine Mindestrendite und Sie profitieren darüber hinaus von Bonuszinsen in ertragsstarken Jahren. Als Darlehensgeber sind sie nicht an Verlusten der Projektgesellschaft beteiligt. Die individuellen Risiken der Anlage entnehmen Sie bitte den jeweiligen Projektbeschreibungen.

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18.  Kann ich mich für ein Projekt vormerken lassen ?

Hierzu ist notwendig, dass Sie sich zunächst registrieren und Mitglied einer Genossenschaft sind. Danach können Sie in den Projektdetails bei Ihrem gewünschten Projekt die Funktionalität Projekt merken nutzen. Wir informieren Sie dann, sobald das Projekt zur Zeichnung bereitsteht.

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19.  Wieso sind die drei Embleme (LK Ebersberg, REGE und BEG) in der Kopfzeile angelistet ?

Durch die integrierte Nutzung der Plattform durch den LK Ebersberg, die REGE und BEG gibt es drei verschiedene Informationsebenen:

 
Allgemeiner Bereich - erkenntlich an der Anzeige aller drei Embleme
Bereich der REGE - erkenntlich, dass nur das Emblem der REGE angezeigt wird
Bereich der BEG - erkenntlich, dass nur das Emblem der BEG angezeigt wird
 
Das Menü "Home" und "Aktuelle Informationen" werden auf der Plattform nur einmal präsentiert und betreffen alle Interessenten auf dieser WebSeite.
 
"Mitmachen" ist für jede Genossenschaft (REGE, BEG) unterschiedlich geregelt.
 
Die Projekte werden größenteils gemeinsam von der REGE und BEG organisiert. 

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